Fristen- und Terminplanung

Fristen- und Terminplanung - innerbetriebliche Festlegung von Fristen (Zeiträume in Stunden, Schichten, Tagen usw.) und Terminen für den betrieblichen Ablauf der Vorbereitung, der Durchführung und des Absatzes eines bestimmten Produktionsauftrages. Im Fristenplan wird die Kalenderzeit grundsätzlich nicht berücksichtigt. Der Terminplan wird durch Umschlüsselung der jeweiligen Zeiträume auf die Kalenderzeit erarbeitet, wobei die Termine des Beginns und des Ablaufs der Vorbereitung und Durchführung der Produktion auf der Grundlage der vertraglich festgelegten Auslieferungstermine ermittelt werden. Die Fristen- und Terminplanung ist ein Bestandteil der organisatorischen Vorbereitung und operativen Planung der Produktion. Die Ausarbeitung dieser Pläne erfordert im Betrieb die Zusammenarbeit u. a. folgender Abteilungen: Konstruktion, Technologie, Materialversorgung, Produktion, Absatz. Die Form der Fristen- und Terminplanung wird von den betrieblichen Bedingungen beeinflusst. Am ausgeprägtesten ist die Fristen- und Terminplanung bei der Einzel- und bei der Kleinserienfertigung. Bei der Massenfertigung ist die Fristen- und Terminplanung nur erforderlich, wenn Erzeugnisse, Technologien oder Verfahren neu- oder weiterentwickelt wurden. Zum System der Fristen- und Terminplanung gehören insbesondere die folgenden Pläne: a) der Hauptfristenplan bzw. Hauptterminplan. In ihnen werden entsprechend den staatlich oder vertraglich vorgegebenen Produktionsaufgaben für alle Erzeugnisarten die Fristen bzw. Termine für die notwendigen Arbeitsstufen der Vorbereitung und Durchführung der Produktion bis zur Warenauslieferung festgelegt. Diese Pläne sind eine wichtige Grundlage für die Organisation des Arbeitsablaufes innerhalb des Betriebes, da für alle Betriebsbereiche aus ihnen alle anderen Fristen bzw. Termine abgeleitet werden können. Darüber hinaus wird durch den Hauptterminplan festgelegt, zu welchen Terminen der Betrieb nach außen wirksam werden muss (z. B. zur termingerechten Sicherung der Materialbereitstellung im Betrieb). b) Der Objektfristenplan bzw. Objektterminplan enthält die Fristen bzw. Termine für die Vorbereitung und Durchführung der Produktion eines Erzeugnisses oder einer bestimmten Menge einer Erzeugnisart. Der Objektplan ist also eine Aufgliederung des Hauptfristenplanes bzw. -terminplanes für jede angeführte Erzeugnisart und lässt den zeitlichen Ablauf sowie die Fristen und Termine der Arbeitsstufen für die jeweilige Erzeugnisart erkennen. c) Der Abteilungsfristenplan bzw. Abteilungsterminplan. Sie werden auf der Grundlage der unter a) und b) angeführten Pläne für alle betroffenen Abteilungen des Betriebes ausgearbeitet. Sie enthalten eine überschaubare Zusammenfassung aller in einer Abteilung anfallenden Aufgaben im Hinblick auf die zeitliche Arbeitsfolge sowie auf die Fristen und Termine für die einzelnen Aufgaben. d) Soweit es sich um die Herstellung von arbeitsteilig komplizierten Erzeugnissen handelt, ist die Ausarbeitung von Fristen- und Terminplänen für die Einzelteile, die Baugruppen und die Baugruppenmontage erforderlich. Diese weisen die Fristen bzw. Termine sowie den zeitlichen Ablauf der notwendigen Arbeitsstufen von Beginn der Einzelteilfertigung bis zur Endmontage der Baugruppen eines bestimmten Erzeugnisses aus. Aus diesen Teile-, Baugruppen- und Montageplänen können die Aufgaben sowie die vorgesehenen Fristen und Termine für die produzierenden Abteilungen abgeleitet werden.