Frostschäden

Frostschäden: durch Frost hervorgerufene Schäden an Bauwerken, die sich auf frostempfindlichem Baugrund befinden und nicht frostsicher gegründet sind; sie treten auf als Frosthebungen (-aufbrüche, vor allem an Verkehrswegen), die ihre Ursache in der Bildung von Eislinsen im Boden während des Frostes haben, oder als Erweichung des Untergrunds in der Tauperiode. Frostgefährdet sind vor allem Lockergesteine mit gewissem (>40%) Kornanteil, < 0,125 mm Korndurchmesser, nichtbindige Lockergesteine dagegen nicht. Die Frosttiefe erreicht in unseren Breiten in normalen Wintern 0.8 bis 1 m. Damit Gründungen frostsicher sind, müssen sie diese Zone durchfahren. Frostschutzmittel Betonzusatzmittel. Frosttiefe Frostschäden. Frostwände Baugrube. Fruchtschiefer Natursteine. Fuchs T Schornstein.