Gaststättenwesen

Gaststättenwesen - spezifischer Zweig des Binnenhandels, der den Bedarf nach Speisen und Getränken sowie Beherbergung deckt und damit verbunden zugleich vielfältige Bedürfnisse nach Geselligkeit und Unterhaltung befriedigt. Einen Schwerpunkt der Entwicklung des Gaststättenwesens bildet die gastronomische Versorgung der Werktätigen in den Betrieben und der Schüler. Dabei werden über das Gaststättenwesen in wachsendem Umfang gesellschaftliche Konsumtionsfonds realisiert. Insbesondere durch das eingegliederte Hotelwesen, das den Bedarf nach Beherbergung befriedigt, trägt das Gaststättenwesen wesentlich dazu bei, den Fremdenverkehrsbedarf zu decken. In wird daher das Gaststätten- und Hotelwesen als einheitlicher Zweig des Binnenhandels geleitet und geplant. Das Gaststättenwesen hilft, die Hausarbeit zu verringern, die Freizeit kulturvoll zu gestalten, und fördert die sozialistische Lebensweise. Wirtschaftsorganisatorisch gliedert sich das Gaststättenwesen in die Gaststättensysteme des Einzelhandels [volkseigener Einzelhandel (HO), konsumgenossenschaftlicher Einzelhandel, Mitropa, Vereinigung Interhotel,privater Einzelhandel bzw. Gaststätten mit und ohne Kommissionshandelsvertrag] sowie der Industriezweige und nichtindustriellen Institutionen, der Landwirtschaft und des Bildungswesens.