Gemeineigentum

Gemeineigentum - 1. kollektives Eigentum einer zu einem Gemeinwesen zusammengeschlossenen Gruppe von Menschen, z. B. der Gentilgemeinschaft (Gens), Dorfgemeinschaft oder Markgenossenschaft, bes. an deren Allmende. - 2. in kapitalistischen Staaten häufig verwendete Bezeichnung für das nach kapitalistischen Grundsätzen verwaltete Staats- oder Gemeineigentum an wichtigen Produktionsmitteln (Kohlenbergbau, Stahlindustrie, Energiewirtschaft u. a.).