Gesundheits- und Arbeitsschutz

Gesundheits- und Arbeitsschutz - in der staatlich organisiertes System zum Schutz und zur Pflege der Gesundheit aller Bürger; i. e. S. Gesundheitsschutz der werktätigen Bevölkerung. Der Gesundheits- und Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen, materiellen Einrichtungen, Aufwendungen und Leistungen des Betriebsgesundheitswesens, des Arbeitsschutzes sowie der medizinischen, der allgemeinen hygienischen und sozialhygienischen Betreuung der Bevölkerung in den Wohngebieten. Er erstreckt sich auf die Prophylaxe, die Diagnostik und Therapie und die Metaphylaxe. Zu den prophylaktischen Maßnahmen gehören: a) vorbeugende Maßnahmen zur Verhütung schädigender Ereignisse im Arbeitsprozess; b) Arbeitserleichterungen durch die Arbeitsgestaltung; c) Gesundheitserziehung; d) spezielle gesundheitsfördernde Maßnahmen (z. B. Vitamin-C-Prophylaxe). Die Organisation und Durchführung des Gesundheits- und Arbeitsschutz ist ein Ausdruck der Politik zum Wohle des Menschen im sozialistischen Staat. Dementsprechend beruht der Gesundheits- und Arbeitsschutz auf folgenden Grundsätzen: a) Forschung und Entwicklung, Konstruktion und Projektierung, Planung und Organisation der sozialistischen Produktion und Gesundheits- und Arbeitsschutz bilden eine untrennbare Einheit; b) Krankheiten und Unfälle sind in ihren Ursachen erkennbar und dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechend tendenziell vermeidbar; c) der entscheidende Weg zur Arbeitssicherheit ist die optimale Gestaltung der Arbeitsbedingungen einschließlich der Schaffung und Anwendung einer sicheren, gefahrlosen und arbeitshygienisch einwandfreien Technik und Technologie; d) Erziehung der Bevölkerung zur gesunden Arbeits- und Lebensweise und bewussten Disziplin; e) volle persönliche Verantwortung der sozialistischen Leiter in ihrem Verantwortungsbereich für den Gesundheits- und Arbeitsschutz und der Werktätigen ohne Leitungsfunktion für die ihnen im Gesundheits- und Arbeitsschutz erteilten Weisungen; f) jeder Werktätige ist verpflichtet, bei der ständigen Verbesserung des Gesundheits- und Arbeitsschutz mitzuwirken. - Diese Grundsätze entsprechen den Erfordernissen der ökonomischen Gesetze des Sozialismus, der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik, dem moralisch- ethischen Anliegen des sozialistischen Staates und den Interessen der Werktätigen.