Gewinnverwendung

Gewinnverwendung - Einsatz des durch die wirtschaftliche Tätigkeit realisierten Gewinns für die verschiedenen Zwecke der Akkumulation sowie der gesellschaftlichen und der individuellen Konsumtion. - Bei der Gewinnverwendung im Sozialismus wird die materielle Interessiertheit der Betriebe, Kollektive und einzelnen Werktätigen an den wirtschaftlichen Ergebnissen ihrer Arbeit ausgenutzt: In den VEB wird die geplante Gewinnverwendung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vorgenommen. Vom tatsächlich erwirtschafteten Gewinn (einheitlichen Betriebsergebnis) sind zunächst die Produktionsfondsabgabe, Gewinne, die nicht auf eigenen ökonomischen Leistungen beruhen, und Anteile des außerplanmäßig erzielten Exportergebnisses an den Staatshaushalt abzuführen (Gewinnabführungen vom Bruttogewinn). Der verbleibende Nettogewinn ist entsprechend den Rechtsvorschriften zu verwenden (Nettogewinnverwendung). In den Genossenschaften ist die Gewinnverwendung entsprechend dem Statut für die Bildung genossenschaftlicher Fonds und für Gewinnausschüttungen an die Mitglieder vorzunehmen. - Im Kapitalismus ist die Gewinnverwendung die Aufteilung des realisierten Profits durch Zahlung von Einkommensteuern, Zuführung zum Eigenkapital und Gewinnausschüttung an die Gesellschafter.