Gläubiger

Gläubiger - Partner eines zivilrechtlichen Vertrages bzw. Berechtigter aus einem anderen Zivilrechtsverhältnis (z. B. aus Verantwortlichkeit für außervertragliche Schadenzufügung), der vom Schuldner eine Leistung fordern kann. Im Vertrag ist jeder Gläubiger und Schuldner zugleich (ein Käufer ist z. B. Gläubiger hinsichtlich der Übereignung der Ware und Schuldner des Kaufpreises). Die Leistung kann in einem Tun oder Unterlassen bestehen.