Großvieheinheit

Großvieheinheit, Abk. GV - Umrechnungsschlüssel, mit dem Tiere aller Arten und Altersgruppen - ausgenommen Geflügel - auf die Einheit von 1 St. Großvieh mit 500 kg Lebendmasse umgerechnet werden. Mit Hilfe der Großvieheinheit kann der gesamte Viehbestand eines landwirtschaftlichen Betriebes bzw. eines Territoriums für ökonomische Berechnungen und Analysen in einer Zahl ausgedrückt werden (1 Kuh = 1 Großvieheinheit, 1 Jungrind von 1 bis 2 Jahren = 0,7 Großvieheinheit, 1 Jungrind von 3 Monaten bis unter 1 Jahr = 0,4 Großvieheinheit, 1 Kalb unter 3 Monaten = 0,12 Großvieheinheit, 1 Ferkel unter 2 Monaten = 0,12 Großvieheinheit. 1 Jungschwein von 2 bis unter 6 Monaten = 0,13 Großvieheinheit, . 1 Schlachtschwein von 6 bis unter 10 Monaten = 0,25 Großvieheinheit, 1 Zuchtschwein von 1 Jahr und älter = 0,3 Großvieheinheit; 1 Schaf von 1 Jahr und älter = 0,1 Großvieheinheit, 1 Pferd von 1 Jahr und älter = 1 Großvieheinheit). Mit der Entwicklung der spezialisierten industriemäßigen Tierproduktion verliert die Umrechnung des Tierbestandes in Großvieheinheit betriebswirtschaftlich allmählich an Bedeutung.