Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer - Steuer auf den Eigentumswechsel bei Grundstücken. Zu den steuerpflichtigen Erwerbsvorgängen gehören insbesondere Kaufverträge, Auflassungen. Die Grunderwerbsteuer wird vom Wert der Gegenleistung berechnet. Ist diese nicht vorhanden bzw. nicht zu ermitteln, wird die Grunderwerbsteuer vom Einheitswert des Grundstücks berechnet. In der fallen Grundstückserwerbe staatlicher Organe und staatlicher Einrichtungen, VEB und sozialistischer Genossenschaften nicht unter das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStg).