Grundfondsplanung

Grundfondsplanung - Gesamtheit der wissenschaftlich begründeten Maßnahmen und Entscheidungen zur Erarbeitung und Realisierung der optimalen Variante der Grundfondsreproduktion; Bestandteil der Planung der Volkswirtschaft und ihrer Teilbereiche. Die Grundfondsplanung hat eine solche Entwicklung der Grundfonds zu gewährleisten, dass eine dem Bedarf entsprechende planmäßige proportionale Entwicklung der Volkswirtschaft, die weitere Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus der Bevölkerung, die Intensivierung und der wissenschaftlich-technische Fortschritt sowie eine effektive Produktionsstruktur gewährleistet werden. Die Grundfondsplanung in den Staatsorganen, wirtschaftleitenden Organen, Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen hat die komplexe Grundfonds- reproduktion (Grundfondsreproduktion, komplexe) zu sichern, d. h., sie muss die rationelle Nutzung der Grundfonds, ihre Struktur und Effektivität, die Instandhaltung, die Aussonderung von Grundmitteln Erneuerung von Grundmitteln und die Erweiterung der Grundfonds (Extensivinvestition) in ihren Zusammenhängen erfassen und die effektivste Variante der Reproduktion realisieren. Zw. dem Aufwand für die Grundfondsreproduktion (bes. für Investitionen und Reparaturen) und der durch die Anwendung der Grundmittel zu erreichenden Steigerung der Arbeitsproduktivität, Senkung der Selbstkosten und Erhöhung des Reineinkommens muss ein optimales Verhältnis hergestellt werden. Die Grundfondsentwicklung ist in den Gesamtprozess der sozialistischen Reproduktion in den Betrieben, Kombinaten, im Zweig und in der Volkswirtschaft einzubeziehen. Sie muss daher bei der Ausarbeitung der Planentwürfe zum Fünfjahrplan und zu den Jahresvolkswirtschaftsplänen mit anderen Planungsbereichen abgestimmt werden. Insbesondere ist eine Koordinierung mit der Planung von Wissenschaft und Technik (schnelle Überleitung der Forschungsergebnisse in die Produktion durch enge Verzahnung von Forschung und Entwicklung, Investitionsvorbereitung und Durchführung der Investitionen), der Planung der Produktions-, Kapazitäts- und Effektivitätsentwicklung, der Planung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens, der Planung des Bau- und Ausrüstungsaufkommens und seiner Verwendung (Bau- und Ausrüstungsbilanzierung) und der Planung der Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen erforderlich. Die Entscheidungen über die Grundrichtung der Grundfondsreproduktion werden, ausgehend von den Ergebnissen der langfristigen Planung, mit dem Fünfjahrplan getroffen und durch die Jahrespläne unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse präzisiert. Der Fünfjahrplan und die Jahrespläne enthalten eine differenzierte Zahl von staatlichen Plankennziffern und Kennziffern der komplexen ökonomischen Planinformation für den Bereich der Grundfondsreproduktion, mit denen die entsprechenden staatlichen Planaufgaben festgelegt werden. Diese Kennziffern betreffen z. B. die Gesamtentwicklung der Grundfonds, deren rationelle Nutzung, die Entwicklung der Grundfondsstruktur und -effektivität, die Instandhaltung, die Aussonderungen, die Vorbereitung und Durchführung der Investitionen, die Bilanzierung, den Kapazitätszuwachs und Zuwachs planwirksamer Warenproduktion sowie die Finanzierung der Grundfondsreproduktion. In den produzierenden Bereichen sind die Grundfonds grundsätzlich einem angestrebten Erzeugnisprofil langfristig anzupassen. Neben der durch den wissenschaftlich-technischen Fortschritt maßgeblich beeinflussten durchschnittlichen Nutzungsdauer der Grundfonds ist daher der durchschnittliche Zeitraum eines Erneuerungszyklus der Haupterzeugnisse für die zeitlichen Dimensionen der Grundfondsplanung bestimmend. Daraus resultiert, dass die Grundfondsplanung in der Regel über einen Fünfjahrplanzeitraum hinausgehen muss. Das ergibt sich auch aus der z. T. erheblichen zeitlichen Differenz zwischen der Verausgabung der Mittel für die Grundfondsreproduktion und dem . Eintreten der Produktions- und Akkumulationswirksamkeit der Grundfonds. Eine wichtige Grundlage der mittel- und kurzfristigen Grundfondsplanung sind deshalb die Ergebnisse der langfristigen Planung (Planung, langfristige) und der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (Gesamtrechnung, volkswirtschaftliche). Davon ausgehend haben die Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie die wirtschaftsleitenden Organe, zentralen Staatsorgane und örtlichen Räte die effektivsten Varianten zur Deckung des volkswirtschaftlich begründeten Bedarfs und der dazu notwendigen Reproduktion der Grundfonds zu erfassen. Zu diesem Zweck werden grundfondswirtschaftliche Untersuchungen zur Ermittlung und Begründung der effektivsten Formen der Grundfondsreproduktion, insbesondere der Notwendigkeit von Investitionen, unter Einbeziehung der Grundfonds der jeweils gesamten Erzeugnisgruppe durchgeführt. Deren Ergebnisse gehen in die Intensivierungskonzeptionen und Rationalisierungskonzeptionen bzw. in die langfristigen Konzeptionen der komplexen Grundfondsreproduktion ein. Durch die Grundfondsplanung müssen insbesondere folgende Bedingungen erfüllt werden: a) In der Volkswirtschaft muss eine Ausnutzung, Dimension und Struktur der Grundfonds (bei Aussonderung veralteter Anlagen) erreicht werden, die die Produktion bzw. Leistung in den geplanten Mengen qualitäts-, sortiments- und termingerecht mit hoher Effektivität sichern. b) Die sich in zunehmendem Maße aus der sozialistischen ökonomischen Integration für die Gestaltung der Grundfondsentwicklung ergebenden Aufgaben erfordern, dass die Grundfondsplanung über die Grenzen der nationalen Volkswirtschaft hinausgehend konzipiert wird. So müssen Grundfonds für die im Zuge der internationalen Arbeitsteilung und Spezialisierung für mehrere sozialistische Länder zu übernehmenden Produktionsverpflichtungen geschaffen und Mittel für internationale sozialistische Investitionsbeteiligungen bereitgestellt werden. c) Die sich aus der sozialistischen Rationalisierung in den Betrieben und Territorien ergebenden Aufgaben müssen realisiert werden. d) Die Arbeitskräfte zur besseren Auslastung vorhandener Grundfonds und zur Besetzung neugeschaffener Arbeitsplätze müssen planmäßig gewonnen werden. e) Die wissenschaftlich-technischen Ergebnisse müssen über die Grundfondsplanung zielstrebig in die Produktion übergeleitet und genutzt werden. f) Zur Verbesserung der Materialökonomie notwendige Investitionen müssen vorrangig realisiert werden. g) Die Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen sind durch entsprechende Investitionen zu verbessern. h) Investitionen zur Erweiterung der Grundfonds dürfen nur dann vorgesehen werden, wenn die vorhandenen Grundfonds voll genutzt und alle anderen Rationalisierungsmöglichkeiten zur besseren Bedarfsdeckung ausgeschöpft werden. i) Es müssen Maßnahmen getroffen werden, die zur schnelleren Fertigstellung der begonnenen Investitionen und damit zur Senkung des Bestandes an unvollendeten Investitionen führen.