Grundurlaub
Grundurlaub - ein jedem im Arbeitsrechtsverhältnis stehenden Werktätigen jährlich zustehender Teil des Erholungsurlaubs; Basis für die Zurechnung der verschiedenen Arten von Zusatzurlaub.
Grundurlaub - ein jedem im Arbeitsrechtsverhältnis stehenden Werktätigen jährlich zustehender Teil des Erholungsurlaubs; Basis für die Zurechnung der verschiedenen Arten von Zusatzurlaub.