Halbpacht, Teilpacht

Halbpacht, Teilpacht - aus dem Feudalismus bzw. im Kapitalismus übernommenes System der Ausbeutung landwirtschaftlicher Produzenten, in dem der Grundeigentümer dem Pächter eine Parzelle nebst einem Teil des Inventars oder dem ganzen Inventar zur Verfügung stellt und ihn verpflichtet, entweder Abarbeit auf dem grundherrlichen Boden zu leisten oder einen Teil der Ernte - bisweilen bis zur Hälfte und auch mehr - abzuliefern. Dieses System war bes. in Russland und ist bis heute in Süditalien, Spanien und in vielen Ländern Lateinamerikas und des Orients verbreitet. Es ermöglicht dem Grundeigentümer, ein halbfeudales Regime über die Halbpächter zu errichten. Das Halbpachtsystem sichert dem Grundbesitzer die benötigten Arbeitskräfte und reduziert den notwendigen Kapitalvorschuss auf ein Minimum. Die Halbpacht bzw. Teilpacht setzt Rechtlosigkeit der Pächter und fehlende anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten voraus. Schließlich beruht das Halbpachtsystem auf einer primitiven Technik. Alle diese Faktoren sind heute im Schwinden begriffen. Deshalb sind der Anwendung der Halbpacht oder Teilpacht enge Grenzen gesetzt.