Handelsverein

Handelsverein - juristische Form einer gemischten Handelskammer, in der Regel Vereinigung von Einzel- und juristischen Personen zweier Staaten mit dem Ziel der Marktforschung, Exportwerbung, Geschäftsvermittlung, Unterstützung der Auslandsgeschäftstätigkeit u. a. Die sozialistischen Staaten gründen gemischte Handelskammern häufig in Form eines Handelsverein, um die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen in und mit nichtsozialistischen Staaten zu fördern. Aufgabe solcher Handelsverein ist es, Ratschläge und Auskünfte auf dem Gebiet der Außenwirtschaftsbeziehungen zu erteilen, Kontakte zu Behörden und Handelskammern zu unterhalten, sich gegenseitig über Rechtsverhältnisse und Gepflogenheiten in den Außenhandels-, Währungs- und Verkehrsbeziehungen zu informieren, Vorträge zu organisieren, die Durchführung von Messen und Ausstellungen in den Partnerländern zu unterstützen sowie Informationsmaterialien herauszugeben. In den internationalen Handelsbeziehungen zwischen den kapitalistischen Staaten dienen Handelsverein als Instrumente im Konkurrenzkampf um Absatzmärkte und Rohstoffquellen.