Havarie

Havarie - Defekt an technischen Anlagen (Maschinen, Bergbaueinrichtungen, Energieerzeugungs- oder -übertragungsanlagen, Transportmitteln usw.), der zu Betriebsstörungen oder zum Ausfall der Anlage führt. Die Havarie kann durch Materialfehler, Konstruktions- oder Funktionsmängel, Bedienungsfehler, Gewalteinwirkung von außen (z. B. Blitzeinschlag, Erdbeben) u. a. verursacht sein. In der Seeschifffahrt werden bes. schwere Seeunfälle (Zusammenstoß mit einem anderen Schiff oder mit Landanlagen, Grundberührung, Brand, Untergang o. ä.) als Havarie bezeichnet. Das Verfahren zur Feststellung und Verhütung von Havarie und anderen Schäden in der Seeschifffahrt bestimmt sich nach den Vorschriften der Havarieverfahrensordnung.