instandhaltungsgerechte Konstruktion

Instandhaltungsgerechte Konstruktion, - konstruktive Gestaltung, die eine maximale Betriebstauglichkeit bei einem minimalen Aufwand für die Instandhaltung während der gesamten Nutzungsdauer gewährleistet. Die wichtigsten allgemeingültigen Prinzipien der instandhaltungsgerechte Konstruktion sind: abnutzungsverringernde, pflege- und wartungsverringernde, pflege- und wartungserleichternde, reparaturveningernde und reparaturerleichternde Konstruktion. - Für die abnutzungsverringernde Konstruktion ergeben sich durch den bereits erreichten hohen Stand der Technik viele Möglichkeiten. Z.B. kann durch richtige Gestaltung und Oberflächenbehandlung von Gleitstellen, Verwendung neuentwickelter Werkstoffe und Anwendung moderner Schmiersysteme die Abnutzung erheblich verringert werden. - Die Pflege und Wartung der Grundmittel erfordert häufig einen beträchtlichen Arbeitsaufwand, der durch konstruktive Maßnahmen, z. B. den Einbau automatischer Zentralschmiereinrichtungen, verringert werden kann. - Als pflege- und wartungserleichternd wirken sich Konstruktionen aus, die z. B. eine leichte Abnehmbarkeit der Schutzvorrichtungen und Abdeckungen, eine gute Abflussmöglichkeit für die Kühlmittel und eine gute und schnelle Reinigung gewährleisten. - Ursachen für auftretende Schäden sind oft Bedienungsfehler und Überlastung, die durch reparaturverringernde Konstruktion weitgehend vermieden werden können. Hilfsmittel dazu sind Überwachungseinrichtungen, wie Schmelzsicherungen, Motorschutzschalter u. dgl. - Für die reparaturerleichternde Konstruktion sind die Standardisierung der D, Ersatzteile und Baugruppen, die leichte Ausbaumöglichkeit und Zugänglichkeit der zu reparierenden Teile und die eindeutige Kennzeichnung von Rohrleitungen u. dgl. von Bedeutung. - Der Nutzeffekt der instandhaltungsgerechte Konstruktion ergibt sich aus der Senkung der insgesamt während der Nutzungsdauer der jeweiligen Grundmittel anfallenden Instandhaltungskosten.