Inventarobjekt

Inventarobjekt - Grundmittel bzw. Arbeitsmittel, das der Inventarisierungspflicht unterliegt. Inventarisierungspflichtig sind: a) alle einzelnen Grundmittel, b) ausgewählte Teile von Erstausstattungen und Ausstattungsgesamtheiten, c) ausgewählte Arbeitsmittel, die nicht zu den Grundmitteln gehören (z. B. optische Geräte, hochwertige Werkzeuge). Die Inventarisierung umfasst das Kennzeichnen des Inventarobjekts durch Inventarnummern und das Führen von Inventarnachweisen, aus denen mindestens die Bezeichnung der Inventarobjekt, die Inventarnummern, die Mengen und die Standorte der Objekte hervorgehen müssen.