Inventur

Inventur, Bestandsaufnahme - Ermittlung des Bestandes der materiellen und finanziellen Mittel sowie der Forderungen und Verbindlichkeiten. Die Bestände werden durch Messen, Wiegen und Zählen mengenmäßig ermittelt und in Inventur- listen erfasst und bewertet. Die Inventur stellt den tatsächlichen Bestand fest und dient der Kontrolle der in Rechnungsführung und Statistik, insbesondere der in der Bilanz ausgewiesenen Bestände. Abweichungen der tatsächlichen Bestände von den in Rechnungsführung und Statistik ausgewiesenen werden als Inventurdifferenzen bezeichnet. Sie können ihrem Charakter nach Aufbereitungs- oder Bestandsdifferenzen sein und lösen Berichtigungen der Bestandsnachweise oder Aufbereitungen aus. Aus ihnen lassen sich bei der Analyse der Ergebnisse der Inventur (Inventurausweitung) wichtige Schlüsse, z. B. für die Verbesserung der Lagerwirtschaft ziehen. Die Inventur kann eine Stichtagsinventur oder permanente (laufende) L sein. Stichtagsinventuren erfassen alle Bestände an einem bestimmten Stichtag (meistens der 31. 12.). Permanente Inventur werden nach einem Jahresinventurplan während des Planjahres mindestens einmal je Bestandsposition vorgenommen. Die Anwendung der beiden Inventurarten sowie ihre Häufigkeit sind in gesetzlichen Inventurrichtlinien geregelt. Außerdem ist bei Übernahme eines Bereiches durch einen neuen Leiter bzw. Verwalter eine Übergabeinventur in Form einer Stichtagsinventur durchzuführen. Für die Leitung der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Inventur wird ein Inventurleiter eingesetzt. Ansager und Aufschreiber für die Inventuraufnahmebereiche dürfen nicht die zuständigen Verwalter bzw. Leiter sein. Über Ablauf und Ergebnis der Inventur ist ein Inventurprotokoll anzufertigen. Der Hauptbuchhalter (Leiter von Rechnungsführung und Statistik) ist für die Kontrolle der Inventur verantwortlich.