Investitionsgutachten

Investitionsgutachten - Beurteilung und kritische Einschätzung der Aufgabenstellung und der Investitionsvorbereitungsunterlagen (Investitionsvorbereitung) durch Gutachterstellen oder Experten mit dem Ziel, höchste volkswirtschaftliche Effektivität der geplanten Investitionsvorhaben zu gewährleisten. Die Begutachtung ist ein Teil der wissenschaftlich fundierten Auseinandersetzung zwischen den an der Investitionsvorbereitung Beteiligten Investitionsauftraggeber, Generalauftragnehmer, Hauptauftragnehmer, wichtigste Kooperationspartner der künftigen Produktion), die geführt wird, um zur optimalen Lösung einer Investitionsaufgabe zu gelangen. Durch das Investitionsgutachten werden die verantwortlichen Leiter bei der Herbeiführung volkswirtschaftlich richtiger Investitionsentscheidungen unterstützt, die Investitionsauftraggeber beraten und konstruktive Vorschläge zur Sicherung einer hocheffektiven Investitionslösung unterbreitet. Die Begutachtung wird stufenweise entsprechend den Etappen der Fertigstellung der Vorbereitungsunterlagen vorgenommen (Parallelbegutachtung), damit die Ergebnisse der Begutachtung sofort in die weitere Vorbereitung einfließen können und Zeit gewonnen wird. Sie wird vor der Grundsatzentscheidung über ein Investitionsvorhaben abgeschlossen.