Investitionsleistungsvertrag

Investitionsleistungsvertrag - Wirtschaftsvertrag zur Durchführung von Investitionen. Der Investitionsleistungsvertrag ist zwischen dem Investitionsauftraggeber und einem Generalauftragnehmer (GAN) bzw. Hauptauftragnehmern (HAN) oder sonstigen Auftragnehmern der Investitionsgüterindustrie bzw. des Bauwesens und in der weiteren Kooperationskette zwischen GAN, HAN, Nachauftragnehmern und deren Kooperationspartnern zu schließen. Der Investitionsleistungsvertrag ist eine Art der Wirtschaftsverträge zur Reproduktion der Grundfonds. Entsprechend dem Charakter der Grundmittel und der Kooperationsstufe können Gegenstand des Investitionsleistungsvertrag Ausrüstungsmontage, Bauleistungen sowie Ausrüstungs- und Materiallieferungen - mit Ausnahme der Modernisierung und des Um- und Ausbaues von Altbauten im Rahmen des komplexen Wohnungsbaues - sein. Durch den Investitionsleistungsvertrag verpflichtet sich der jeweilige Auftragnehmer, auf der Grundlage der vom Auftraggeber übergebenen Dokumentation eine betriebsfähige Anlage oder ein schlüsselfertiges Bauwerk herzustellen oder eine sonstige auf die Modernisierung, den Ersatz oder die Erweiterung der Grundfonds gerichtete Leistung zu erbringen und dem Auftraggeber zu übergeben; der jeweilige Auftraggeber verpflichtet sich, die gesetzlich vorgeschriebenen oder vertraglich vereinbarten Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, die Investitionsleisung abzunehmen und den vereinbarten Preis zu zahlen. Voraussetzungen und verpflichtende Grundlagen des Vertragsabschlusses sind für den Investitionsauftraggeber die staatlichen Plankennziffern für die Durchführung der Investitionen und die Grundsatzentscheidung, für die Auftragnehmer die staatlichen Plankennziffern, im Bauwesen außerdem die Bilanzentscheidung. Der Investitionsleistungsvertrag ist, wenn die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, langfristig über den gesamten Zeitraum der Durchführung zu schließen.