kalkulatorische Kosten

Kalkulatorische Kosten, - Kalkulationspositionen kapitalistischer Betriebe, denen entweder kein tatsächlicher Aufwand gegenübersteht (kalkulatorischer Unternehmerlohn, kalkulatorische Zinsen, kalkulatorischer Gewinn) oder die der Abgrenzung in ungleichmäßiger Höhe anfallender Kosten (z. B. kalkulatorischer Wagnisse) dienen. Zu den kalkulatorische Kosten gehören kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen, kalkulatorische Wagnisse (Risiken), kalkulatorischer Unternehmerlohn, kalkulatorische Miete, kalkulatorischer Gewinn. Die kalkulatorischen Abschreibungen werden anstelle der in der Handelsbilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung zu hoch oder zu niedrig verrechneten Abschreibungen im Rahmen der Kostenrechnung berücksichtigt, um einer verbrauchsbedingten kostenwirksamen Abschreibungsverrechnung nahe zu kommen. Als kalkulatorische Zinsen werden in der Kostenrechnung sowohl die für eingesetztes Fremdkapital gezahlten Zinsen als auch für das betriebsnotwendige Eigenkapital nicht gezahlte Zinsen kalkuliert (sog. Kapitalkosten). Kalkulatorische Wagnisse (kalkulatorische Risiken) sind unternehmerische Einzelrisiken, die in Form eines Wagniszuschlages in der Kalkulation berücksichtigt werden. Die kalkulatorischen Wagnisse umfassen das Vertriebswagnis für gegebenenfalls eintretende Wagnisverluste, wie z. B. Forderungsausfälle, das Beständewagnis für eventuell eintretende Wertminderungen bei Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffen und Fertigerzeugnissen, das Gewährleistungswagnis für zu erwartende Garantieleistungen, das Ausschusswagnis für eintretende ausschussbedingte Mehraufwendungen. Bei der Ermittlung des Wagniszuschlages wird von Erfahrungswerten ausgegangen. Der kalkulatorische Unternehmerlohn wird im Rahmen der Kostenrechnung berücksichtigt, wenn der Unternehmer im betreffenden Unternehmen unmittelbare Tätigkeiten, wie z. B. Leitung der Firma, selbst ausübt. Kalkulatorische Miete wird oft in die Kosten einbezogen, wenn eigene Räume des Unternehmers benutzt werden. Zur Abgeltung des allg. Unternehmerwagnisses kann auch ein kalkulatorischer Gewinn in die Selbstkosten aufgenommen werden. Mit Ausnahme der kalkulatorischen Abschreibungen sind die übrigen kalkulatorische Kosten ihrem ökonomischen Inhalt nach vorwiegend fiktive Kosten und Bestandteile des Profits.