Kippen

Kippen: 1. in der Festigkeitslehre seitliches Ausweichen des gedrückten Gurtes eines in der Stegebene auf Biegung beanspruchten Trägers. Beeinflusst bes. den Tragfähigkeitsnachweis bei Trägern mit schlankem I-Querschnitt aller Materialgüter entscheidend. Das Kippen tritt spätestens ein, wenn die Fließgrenze nach dem Spannungsausgleich überall im gedrückten Flansch erreicht ist. Das ein Kippen bewirkende Biegemoment wird als Kippmoment bez. Ein Kippen wird durch Verstärken des Druckgurtes, durch Horizontalverbände, die in Höhe des Druckgurtes angebracht werden, oder durch das Aufsetzen massiver Scheiben verhindert. 2. Schrägstellung eines ursprünglich senkrecht stehenden Baukörpers.