Konsortialkredite

Unter einem Konsortialkredit versteht man einen Kredit, den mehrere Banken in Gemeinschaft aufbringen und nur einem Kunden in Bereitschaft stellen. Meistens ist diese ein größerer Geschäftskunde, der mit diesem Konsortialkredit sein bestehendes oder neues Unternehmen finanzieren möchte. Oft werden solch große Summen benötigt, dass eine Bank alleine Probleme hat, diese aufzunehmen. Daher schließen sich dann mehrere Banken zusammen.

Mit einem Konsortialvertrag wird untereinander festgelegt, welche von den Banken die Geschäftsführung übernimmt und welche Bank für die allgemeine Abwicklung zuständig ist. Dieser Zusammenschluss der Banken besteht in einer Rechtsform des bürgerlichen Rechts. Ein enormer Vorteil dieser Kreditart birgt das minimierte Risiko, da der Kredit geteilt ist. Eine Rückführung kann innerhalb von 10 Jahren geschehen, immer wieder in üblicher Ratenzahlung oder in einer Summe nach Ablauf des Kreditvertrages.