Kontrollbescheid

Kontrollbescheid - Verfügung des zuständigen Finanzorgans, mit der Ansprüche an Produktionsfonds-, Handelsfondsabgabe, produktgebundener Abgabe sowie Nettogewinnabführung oder entsprechende Überzahlungen, die sich auf Grund von Kontrollen ergeben, gegenüber dem Abgabenschuldner bzw. Zahlungspflichtigen geltend gemacht bzw. ihm mitgeteilt werden und der nachzuzahlende (zu verrechnende, zu erstattende) Abgabenbetrag angegeben wird.