Kostendeckung

Kostendeckung - Deckung der tatsächlichen Kosten bzw. Selbstkosten durch Plankosten bzw. Planselbstkosten. Durch Gegenüberstellung der tatsächlichen Kosten mit den Plankosten wird der Deckungsgrad festgestellt. Er ist der prozentuale Anteil der Ist-Kosten an den Plankosten und gibt Anhaltspunkte über die Kostenentwicklung. Soweit Kostenteile außerhalb der Plankosten durch bes. Finanzierungsquellen gedeckt oder im Preis bes. kalkuliert werden dürfen, wird die Kostendeckung aus diesen Quellen bzw. Erlösen vorgenommen. Das Prinzip der Kostendeckung dient vor allem der Durchsetzung der innerbetrieblichen wirtschaftlichen Rechnungsführung. Innerbetriebliche Leistungen, z. B. Dampferzeugung, Reparaturleistungen usw., werden zu Plankosten verrechnet. Bei der abgebenden Kostenstelle werden Plan- und Ist- Kosten gegenübergestellt. Überschreiten die Ist- Kosten die Plankosten, so liegt eine Kostenunterdeckung vor, im entgegengesetzten Fall eine Kostenüberdeckung. Der Kostendeckung aus bes. Finanzierungsquellen können Ist-Kosten oder Plankosten zugrunde liegen. Bei Deckung der tatsächlichen Kosten handelt es sich um eine bloße Erstattung. Sie wird vorgenommen, wenn die Kosten Zwecke betreffen, die durch außerhalb der Produktions- und Zirkulationstätigkeit liegende Bereiche getragen werden müssen, wie Kosten für die gesellschaftliche Konsumtion, die aus den laufenden Mitteln vorgestreckt, aber vom Staatshaushalt oder aus betrieblichen Sonderfonds (z. B. Kultur- und Sozialfonds) getragen werden.