Kreditbedingungen

Kreditbedingungen - allgemeingültige Kreditprinzipien und in einem Kreditvertrag zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer rechtsgültig vereinbarte Bedingungen der Kreditgewährung, -inanspruchnahme und -rückzahlung. Sie umfassen u. a. Festlegungen über Kreditzweck und -höhe, Termine der Kreditinanspruchnahme, Kreditbefristung, Raten der Kredittilgung, Verzinsung des Kredits einschließlich der Bedingungen für gegebenenfalls mögliche Teilerstattung gezahlter Zinsen, Folgen bei Verletzung des Kreditvertrages einschließlich der Bedingungen für die Anwendung von Sanktionszinsen sowie weitere spezifische Bedingungen. Schließlich gehören dazu Festlegungen über Art und Umfang des Nachweises zur Einhaltung der vertraglich vereinbarten Bedingungen bzw. Mitteilungen über Veränderungen, die die Erfüllung des Kreditvertrages beeinflussen. Allg. Kreditvoraussetzungen, die in gesetzlichen Regelungen fixiert sind, zählen zu den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich im Vertragstext genannt sind. - Die Kreditbedingungen sind nach Art und Umfang vor allem durch den Beitrag der Kreditnehmer zur Erfüllung der Beschlüsse von Partei und Regierung bestimmt. Sie sind zugleich von der Disziplin des Kreditnehmers bei der Erfüllung der Kreditverträge und der Wirksamkeit seiner Eigenkontrolle abhängig. Qualität und Wirksamkeit der Kreditbedingungen werden wesentlich vom Niveau der zwischen Kreditgebern und Kreditnehmern entwickelten Beziehungen bestimmt. Die wachsende Einbeziehung der Werktätigen in die Leitung und Planung schafft zunehmend bessere Ausgangsbedingungen für die Kreditgewährung und setzt neue Maßstäbe für Umfang und Wirksamkeit der Kreditbedingungen. Die Kreditbedingungen werden deshalb mehr und mehr durch die qualitativen und quantitativen Beziehungen zwischen den Fonds als Kreditobjekt und den ihre Effektivität planmäßig sichernden Intensivierungsfaktoren bestimmt. Dazu gehört z. B. die Sicherung der Fondseffektivität durch bestimmte Maßnahmen des Planes Wissenschaft und Technik. Auf diese Weise wird bereits in der Phase der Planvorbereitung, aber auch bei der Kontrolle der Plandurchführung die Bankarbeit wesentlich aktiviert.