Kreditrahmenversicherung

Mit einer Kreditrahmenversicherung kann das Risiko eines Ausfalls der Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers abgedeckt werden. Wer einen Kredit aufnimmt, muss sich in der Regel einer genauen Überprüfung seiner Einkommensverhältnisse unterziehen. Wird der Antrag genehmigt, ist die Bank davon ausgegangen, dass sich das Einkommen auf die Dauer der Kreditlaufzeit nicht wesentlich ändert. Ohne Kreditrahmenversicherung kann diese Entscheidung ein gewisses Risiko bergen, denn gegen Arbeitslosigkeit oder Krankheit und sogar Tod ist niemand wirklich geschützt. All das hat mit einer wesentlichen Veränderung der Einkommenssituation zu tun. Unter Umständen entsteht eine Situation, die zu einer Ablehnung des Kreditantrags geführt hätte, wenn sie schon zu Beginn bestanden hätte. Für solche Fälle ist eine Kreditrahmenversicherung vorgesehen, die dann einspringt, wenn der Kreditnehmer seine Ratenzahlungen nicht mehr vornehmen kann. Es gibt auch Varianten der Kreditrahmenversicherung, die auch dann eintreten, wenn keine absolute Zahlungsunfähigkeit besteht, sondern der Kreditnehmer nur noch einen Teil der Raten zahlen kann. Andere Verträge sehen eine Kreditrahmenversicherung sogar nur dann vor, wenn die Zahlungsunfähigkeit durch ein bestimmtes Ereignis eintritt, wie zum Beispiel Arbeitslosigkeit. Je mehr Risiken in den Vertrag eingeschlossen werden, desto höher sind die Beiträge. Manche Banken machen die Genehmigung eines Kreditantrages davon abhängig, dass eine Kreditrahmenversicherung abgeschlossen wird. Insbesondere bei Darlehen mit hoher Summe oder bei Krediten mit nicht überzeugenden Sicherheiten ist eine Kreditrahmenversicherung oft obligatorisch. Als Kreditnehmer muss man dieser Bedingung nicht unbedingt skeptisch gegenüberstehen, bietet doch eine gute Kreditrahmenversicherung auch für ihn eine erhöhte Sicherheit für die Zukunft, denn die Verpflichtung zur Zahlung der Raten bleibt schließlich auch bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit bestehen.