landwirtschaftliches Grundstück

Landwirtschaftliches Grundstück, - ein Grundstück, das landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich, gärtnerisch, fischereiwirtschaftlich oder zur Torfgewinnung genutzt wird bzw. genutzt werden kann, sowie ein sonstiges Grundstück, das ganz oder überwiegend der pflanzlichen oder tierischen Produktion dient. Ein landwirtschaftliches Grundstück unterliegt bes., auf die effektive landwirtschaftliche Nutzung gerichteten Vorschriften: Der Vertrag zur Nutzungsüberlassung bedarf der staatlichen Genehmigung. Sofern das landwirtschaftliches Grundstück zur Nutzung in die LPG eingebracht worden ist, sind des weiteren die Bestimmungen des LPG-Rechts über die Modifizierung des Rechts auf Verfügung, im Falle landwirtschaftliches Grundstück aus der Bodenreform das generelle Verbot der Veräußerung, Belastung und Verpachtung (Bodenpacht) zu beachten. Bei landwirtschaftliches Grundstück besteht eine grundsätzliche Pflicht zur Beibehaltung dieses Nutzungszwecks, die auch im Wege staatlicher Auflagen sowie über die Einsetzung eines Bewirtschafters durchsetzbar ist; nur bei Vorliegen einer staatlichen Genehmigung ist ausnahmsweise eine Änderung des Nutzungszwecks möglich.