Lebensmittelgesetz

Lebensmittelgesetz - Gesetz über den Verkehr mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen. Zum Schutze des Lebens und der Gesundheit der Bürger und zur Vermeidung volkswirtschaftlicher Verluste dient das Lebensmittelgesetz dem Ziel, einwandfreie und qualitativ hochwertige Lebensmittel nach ernährungsphysiologischen und hygienischen Erfordernissen zu sichern. Das Lebensmittelgesetz legt fest, dass die gewerbsmäßige Gewinnung, Herstellung, Zubereitung, Be- und Verarbeitung, Abmessung, Auswägung, Verpackung, Aufbewahrung, Beförderung, das gewerbsmäßige Anbieten, Abgeben oder jedes sonstige gewerbsmäßige Behandeln von Lebensmitteln und ihnen gleichgestellten Bedarfsgegenständen (Verkehr mit Lebensmitteln) so zu gestalten ist, dass bei bestimmungsgemäßem Verzehr der Lebensmittel keine Schädigung der menschlichen Gesundheit eintritt. Bes. Regelungen betreffen die Lebensmittelkennzeichnung, die Lebensmittelein- und -ausfuhr, die Lebensmittelüberwachung, die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sowie die Bestrafung von Verletzungen des Lebensmittelgesetzes.