Lehrvertrag

Lehrvertrag - schriftlich abzuschließender Vertrag zur Ausbildung eines Jugendlichen zum Facharbeiter. Der Lehrvertrag wird zwischen dem Lehrbetrieb und dem Jugendlichen, der zur Berufsausbildung eingestellt wird, für einen in der Systematik der Ausbildungsberufe enthaltenen Beruf abgeschlossen. Bei Jugendlichen, die das Volljährigkeitsalter noch nicht erreicht haben, ist zum Abschluss, zur Änderung und zur Auflösung des Lehrvertrags die Zustimmung des Erziehungsberechtigten notwendig. Der Abschluss des Lehrvertrags erfolgt auf der Grundlage des zwischen dem Lehrbetrieb und dem Rat des Kreises abgestimmten Planes Einstellungen von Schulabgängern in die Berufsausbildung. Durch Abschluss eines Lehrvertrags wird ein Lehrverhältnis als bes. Art des Arbeitsverhältnisses begründet.