Lizenzhandel

Lizenzhandel - Erwerb und Vergabe von Lizenzen für gewerblich verwertbare Erfindungen (geschützte oder ungeschützte), Warenzeichen und Know-how zur Herstellung eines bestimmten Erzeugnisses oder zur Entwicklung eines Verfahrens sowie zum Vertrieb der entsprechenden Produkte. Beim Lizenzhandel werden zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer Lizenzverträge abgeschlossen, die dem Lizenznehmer gegen Zahlung einer Gebühr die gewerbliche Nutzung des Vertragsgegenstandes gestatten. Im internationalen Handel spielt der Lizenzhandel heute eine immer bedeutendere Rolle. Infolge des raschen wissenschaftlich-technischen Fortschritts ist kein Land mehr in der Lage, auf allen Gebieten eine eigene Forschung und Entwicklung zu betreiben, und deshalb besteht ein wachsendes Interesse am Lizenzhandel. Neben der direkten Geldeinnahme ermöglicht sie, den Warenexport zu steigern, indem sie in vielen Fällen mit dem Export von Maschinen und Ausrüstungen zur Errichtung von Betrieben für die Lizenzproduktion, mit der Lieferung des in, Lizenz zu erzeugenden Produkts bis zum vollen Anlaufen der Produktion und der Ausfuhr von Ersatzteilen durch den Lizenzgeber verbunden ist. Die Lizenznahme soll vor allem den wissenschaftlich-technischen Fortschritt auf den Gebieten voranbringen, auf denen ein Land keine eigene Forschung betreibt. Sie trägt damit zur Intensivierung des Reproduktionsprozesses bei und fördert die Konzentration des Forschungspotentials auf Schwerpunkte. In die wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen sozialistischen Ländern ist auch die Lizenznahme und -vergabe einbezogen.