Mangel

Mangel - Fehlen oder Vorhandensein einer Eigenschaft der Leistung des Auftragnehmers (Verkäufers), das die Gebrauchsfähigkeit der Leistung beeinträchtigt. Die gehörigen Eigenschaften ergeben sich aus staatlichen Gütevorschriften, Vertragsabreden und der nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauchsfähigkeit. Diese umfasst alle Eigenschaften, die generell oder für den konkreten Vertragszweck erforderlich sind, wenn der Auftragnehmer ihn kennt und wenn er die entsprechenden Eigenschaften als Spezialist kennen muss. Hat die Leistung nicht die gehörigen Eigenschaften, so liegt eine nicht qualitätsgerechte Leistung vor, die auch als mangelhafte Leistung bezeichnet wird. Eine wissenschaftlich-technische Leistung ist mangelhaft, wenn sie unsachgemäß ausgeführt wurde oder wenn ihr Ergebnis nicht der vorhersehbaren Weiterentwicklung von Wissenschaft und Technik bis zur Produktionseinführung entspricht, technisch nicht realisiert bzw. wirtschaftlich nicht verwertet werden kann oder die erforderliche Funktions- oder Leistungsfähigkeit nicht erreicht. Bei mangelhafter Leistung stehen dem anderen Partner Mängelansprüche zu, wenn der Mangel ordnungsgemäß angezeigt wurde (Mängelanzeige).