Mustereinfuhr

Mustereinfuhr - Einfuhr von Mustern und Proben zur Anbahnung von Importgeschäften. Muster sind Waren oder Teile von Waren, die die Beschaffenheit oder die Funktion einer Ware erkennen lassen. Man unterscheidet im allgemeinen Anschauungsmuster, die Qualität oder Aufmachung der Ware dokumentieren, und Funktionsmuster, die Funktionen oder Arbeitsweise einer Ware demonstrieren und im Ausland vorgeführt werden, um Bestellungen zu erreichen. Als Proben bezeichnet man im allgemeinen kleine Mengen von Waren, die der Qualitätsanalyse dienen und dabei verbraucht werden. Es gibt zwei Kategorien von Mustern, und es werden drei Typen unterschieden: a) Muster, die auf Grund ihrer Beschaffenheit (kleine Mengen, geringe Ausmaße usw.) oder ihres geringen Wertes effektiv nicht Gegenstand eines Geschäftes sein können; b) Muster, die huf Grund ihrer Beschaffenheit zwar Gegenstand eines Geschäftes werden könnten, aber durch Rechtsakt des Importlandes, z. B. wegen ihres geringen Wertes, zu Mustern ohne Handelswert erklärt werden; c) Muster, die zwar bei der Einfuhr einen bestimmten Handelswert besitzen, aber vor der Einfuhrabfertigung unter Zollaufsicht zum Verkauf unbrauchbar gemacht werden. Treffen die unter a) bis c) gen. Merkmale nicht zu, so handelt es sich um Muster mit Handelswert, die dem Kunden kostenlos oder gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden können. Unabhängig davon werden sie zoll- und einfuhrlizenzmäßig wie normale kommerzielle Sendungen behandelt; Muster ohne Handelswert dagegen werden im Prinzip weder verzollt, noch sind sie einfuhrlizenzpflichtig. Für Muster haben die Importländer vielfach spezielle Versandbestimmungen erlassen, um eine bessere Einfuhrkontrolle zu gewährleisten. In vielen Ländern sind bes. Kennzeichnungsvorschriften zwingend.