Nachgebühr

Nachgebühr - Gebühr im Postwesen. Nachgebühr wird im Inlandsverkehr vom Empfänger solcher Postsendungen erhoben, die deren Absender vorschriftswidrig nicht oder nicht vollständig freigemacht hat und deren Rückgabe an den Absender wegen fehlender Absenderangabe nicht möglich ist. Die Nachgebühr beträgt das Eineinhalbfache der fehlenden Gebühr. Zahlt der Empfänger die Nachgebühr nicht, so gilt die Annahme der Sendung als verweigert. Für Postsendungen des Auslandsverkehrs bestehen spezielle Regelungen für die Nachgebühr.