Notverkauf

Notverkauf - Form der Versteigerung von Waren, um auftretende Verluste durch den schnellen Verkauf zu niedrigen Preisen zu mindern. Der Notverkauf wird vor allem für beschädigte, dem Verderb ausgesetzte, behördlich beschlagnahmte oder an einen falschen Bestimmungsort transportierte Ware durchgeführt. Die im Notverkauf abzusetzende Ware kann ohne Eigentümer sein, infolge Zahlungsunfähigkeit des Käufers nicht ausgeliefert oder vom Käufer nicht abgenommen worden sein. Der Notverkauf ist im allgemeinen nur zulässig, wenn die Weisung des Verfügungsberechtigten nicht eingeholt werden kann.