Öffentlicher Kredit

Ein so genannter öffentlicher Kredit bezeichnet eine bestimmte Kreditvergabe durch öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften. Sie dienen der Investition, z.B. dem Wohnungsbau. Aber auch die Regional- und Wirtschaftsförderung ist davon betroffen. Ein öffentlicher Kredit wird auch durch öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften gewährt.

Öffentliche Kredite werden oft zwecks notwendiger Investitionen von Unternehmen aufgenommen. Die steuerlichen Besonderheiten sollten hier jedoch auf jeden Fall berücksichtigt werden. Den so genannten Betriebsausgabenabzug lehnen die Finanzämter in aller Regel ab. Dies bezieht sich auf die Bearbeitungsgebühren, die mit Vertragsabschluss anfallen. Ein öffentlicher Kredit kann nur zu bestimmten Konditionen aufgenommen werden. Diese Art von Kredit wird nicht sehr oft in Anspruch genommen. Eigentlich ist dies eher beim Wohnungsbau der Fall, was aber auch in den letzten Jahren stagniert hat. Ein öffentlicher Kredit wird je nach Konjunkturlage eher restriktiver oder großzügiger vergeben.