Pauschale

Pauschale - Gesamtbetrag einer Zahlungspflicht, die bei Eintritt der gesetzlich oder vertraglich bestimmten Voraussetzungen in der festgelegten Höhe zu erfüllen ist, ohne dass ein Nachweis der Zusammensetzung des Betrages verlangt werden kann. Umgangssprachlich überschlägig geschätzter Betrag. Durch Pauschale werden vor allem Nachweisschwierigkeiten über die Höhe von Ansprüchen vermieden, wenn diese nach Erfahrungswerten hinreichend genau bestimmt werden kann. Pauschalen erleichtern auch die Einziehung des Entgelts für Leistungsgesamtheiten durch Zusammenfassung. Die Höchstpauschale schließt weitergehende Forderungen aus, die Mindestpauschale lässt sie bei entsprechender Nachweisführung zu. Ist die Pauschale als Entgelt für Leistungen vereinbart und werden diese nicht oder nicht qualitätsgerecht erbracht, gelten für das Entfallen des Anspruchs auf die Pauschale bzw. für die Minderung die gesetzlichen Bestimmungen. Werden Leistungen über den Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen, der durch die Pauschale abgegolten wird, sind sie zusätzlich zu bezahlen.