Priorität

Priorität - 1. Recht - Zeitlicher Vorrang einer Schutzrechtsanmeldung oder einer Neuerung gegenüber anderen Anmeldungen bzw. Neuerungen mit einem in den Grundzügen identischen (bei Erfindungen, industriellen Formgestaltungen, Ergebnissen von Pflanzenzüchtungen, Neuerungen) oder verwechslungsfähigen (bei Marken) Gegenstand. Die Priorität berechtigt den Begünstigten, jedermann den Erwerb eines entsprechenden Schutzrechts zu verwehren oder es im Falle der Erteilung zu vernichten bzw. die Neuerervergütung in Anspruch zu nehmen. Priorität wird in der Regel durch frühere Anmeldung bzw. durch früheren Eingang der Neuerung im Betrieb begründet, kann aber für Schutzrechtsanmeldungen auch durch Zurschaustellung des betreffenden Gegenstandes auf Ausstellungen (Ausstellungspriorität) oder auf der Grundlage von Staatsverträgen durch Bezugnahme auf eine frühere Anmeldung in einem anderen Land entstehen.