Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung - in den Ländern betriebene Versicherungsform für den Fall, dass dem Versicherungsnehmer Kosten aus der Führung eines gegen ihn angestrengten Rechtsstreits erwachsen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Übernahme der Kosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten) durch den Versicherer.