Reisescheck, Travellerscheck

Reisescheck, Travellerscheck - Zahlungsanweisung der den Reisescheck bzw. Travellerscheck ausstellenden Bank an ausländische sog. Korrespondenzbanken zur Einlösung bei Vorlage gemäß Kurswert oder auch Zahlungsverpflichtung dieser Bank, den von ihr ausgegebenen Reisescheck bei Vorlage zum Nennwert auszuzahlen. Der Reisescheck wird im internationalen Reiseverkehr angewandt. Er wird i. allg., auf feststehende Beträge lautend, in differenzierter Höhe ausgegeben und ist nicht übertragbar. Die Sicherung gegen missbräuchliche Inanspruchnahme erfolgt durch Erstunterschrift, des Scheckbegünstigten beim Kauf auf dem Reisescheck oder Travellerscheck und Zweitunterschrift bei der Einlösung.