Schaden

Schaden - im allgemeinen Beeinträchtigung einer Interessenlage, der Gesundheit usw., Beeinträchtigung eines Vermögens (Vermögensschaden, materieller Schaden). Materielle Schaden sind a) die Vermögensminderung (positiver Vermögensschaden) durch Verlust, Beschädigung, sonstige Wertminderung von Sachen, entsprechend auch von Vermögensrechten u. a. Vermögensbestandteilen (Einbußen), durch Aufwendungen für Sanktionen, die regressfähig sind (Regress), und durch nutzlose oder zusätzliche Kosten (z. B. höhere Verarbeitungskosten, Kosten der Beseitigung oder Minderung von Schaden); b) der ausbleibende Vermögenszuwachs (negativer Vermögensschaden), insbesondere der Einkommensausfall und bei Betrieben der entgangene Gewinn. Der Schaden wird vom Geschädigten getragen, soweit er nicht durch Versicherungsleistungen oder Schadenersatz ausgeglichen wird. Je nach Regelung werden nur direkte (unmittelbare) Schaden, die durch Pflichtverletzungen oder andere Schadenereignisse (z. B. Blitzschlag) unmittelbar verursacht wurden, ausgeglichen oder auch mittelbar verursachte Folgeschäden. Gegebenenfalls werden in den Ausgleich auch Drittschäden einbezogen, die durch die Pflichtverletzung bzw. das sonstige Schadenereignis nicht beim unmittelbar Geschädigten, sondern bei mittelbar Geschädigten hervorgerufen wurden.