Start-und-Lande-Bahn

Start-und-Lande-Bahn: Verkehrsfläche, die auf Flughäfen dem Starten und Landen der Flugzeuge dient. Die dafür erforderliche Länge richtet sich nach der Größe und Art der Flugzeuge, nach dem Luftdruck (Höhe über Meer) und nach der mittleren Lufttemperatur; sie beträgt bei großen Flughäfen im allgemeinen etwa 3 500 m. In vielen Fällen genügt eine gemeinsame Bahn; bei mehr als etwa 30 Starts oder Landungen pro Stunde wird eine Parallelbahn erforderlich. Aus Gründen der Baukosten und des Flächenbedarfs versucht man mit einer Start- und Landerichtung auszukommen. Maßgebend sind jedoch hierfür die Windverhältnisse, also die Windhäufigkeiten in den verschiedenen Himmelsrichtungen. Es wird dann gegebenenfalls erforderlich, 2 Richtungen (etwa 90° voneinander verschieden) oder gar 3 Richtungen (etwa 60abgewinkelt) vorzusehen. Bes. wegen der großen Landegeschwindigkeit (> 200 km/h) und der Sicherheit beim Aufsetzen, vor allem unter ungünstigen Witterungsbedingungen, ist eine Landebahnbreite von meist 60 m erforderlich. Wegen der hohen Verkehrslasten sieht man für die Befestigung dieser Verkehrsfläche meist eine Zementbeton-Deckschicht vor, die bis zu 35 cm dick ausgeführt wird und eine tragfähige Unterlage bedingt. Mit gleichem Erfolg sind auch bituminöse Deckschichten (Straßenkonstruktion) angewendet worden.