Statik

Statik: Teilgebiet der Mechanik; Lehre vom Gleichgewicht der Kräfte, die an einem ruhenden Körper angreifen. Die Statik der Baukonstruktionen dient der Standsicherheit, der wirtschaftlichen Bemessung von Tragwerken und der Bestimmung von Formänderungen. Die Stabstatik dient der Berechnung von Stabwerken und Fachwerken, die Flächenstatik der Berechnung räumlicher Tragwerke, wie Scheiben, Platten und Schalen. Der Handhabung nach unterscheidet man die grafisches., wie sie z. B. mit dem t Kräfteplan für Fachwerke eingesetzt wird, die experimentelle Statik, welche vorwiegend auf Modellversuchen und spannungsoptischen Untersuchungen basiert, und die rechnerische Statik, die in Starrkörperstatik und Elastostatik unterteilt wird. Mit Hilfe der Starrkörperstatik, bei der elastische Formänderungen unberücksichtigt bleiben, werden Tragwerke untersucht, die aus starren Scheiben zusammengesetzt sind. In der Elastostatik untersucht man dagegen auch die Widerstandskräfte, die in dem betr. Körper durch die aufgezwungene elastische Verformung auftreten, d. h., man zieht das elastische Formänderungsverhalten des Tragwerks mit heran, um alle äußeren und inneren Kräfte berechnen zu können.