Strafrecht

Um ein friedvolles Zusammenleben unter den Menschen zu gewährleisten, macht sich das Recht zu seiner Aufgabe, die wichtigsten Gemeinschaftsinteressen wie Frieden, Freiheit, Sicherheit und Ordnung mittels des Grundgesetzes zu wahren. Verstößt jemand mit sozialschädigendem Verhalten dagegen, beispielsweise durch Mord, Raub, Diebstahl, Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Nötigung, Freiheitsberaubung, Beleidigung, Erpressung, Geldfälschung, Meineid, Landesverrat, oder anderem, wird gegen ihn strafrechtlich ermittelt. Das Strafrecht dient also dem Sicherheitsbedürfnis des Menschen durch Schutz, vorbeugende Maßnahmen und Bestrafung. Der Kern des Strafrechts, das Schuldstrafrecht beinhaltet in welchem Maße, auf welche Weise und in welchen Fällen überhaupt der Staat den Täter bestraft. Innerhalb der Rechtsordnung teilt sich das Strafrecht in zwei Teile, in das materielle und das formelle Recht. Ersteres regelt die Entstehung, Veränderung oder die Abschaffung von Rechten, zudem die allgemeinen Vorschriften über Straftaten zählen, wie deren Folgen, die Beschreibung der einzelnen Verstöße mit entsprechenden Strafandrohungen. Diese allgemeinen Vorschriften finden sich im Strafgesetzbuch (StGB) und in den strafrechtlichen Nebengesetzen wieder. Das formelle Recht beschäftigt sich vorwiegend mit dem Verfahren zur Durchsetzung des materiellen Rechts. Dazu gehören die Bestimmungen, die beschreiben, wie so ein Strafverfahren standardmäßig abzulaufen hat, und wie die Vollstreckung der Strafen aussieht. Sie sind in der Strafprozessordnung (StPO), im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), im Jugendgerichtsgesetz (JGG) sowie im Strafvollzugsgesetz (StVollzG) enthalten.

Unterschiedliche Gesetze sind die Grundlage des Strafrechts. Das zentrale Gesetz für das Strafrecht ist das Strafgesetzbuch. Außerdem gibt es noch ergänzende Gesetze wie etwa das Betäubungsmittelgesetz. Für das Strafrecht gibt es zudem eine eigene Strafprozessordnung, welche diese Gerichtsverfahren regelt.

Das Strafgesetzbuch hat seinen Ursprung anno 1871. Die ganz wesentlichen Delikte, wie Mord und Totschlag, Raub und Körperverletzung, sind darin enthalten.

Im Laufe der Jahre ist es so, dass manche Gesetze abgeschafft oder verändert werden, und neue Gesetze hinzukommen. Das heißt, es ist von den jeweiligen gesellschaftlichen Anschauungen abhängig, welche Handlungen mit Strafe verfolgt werden. So wurde in den 1970er Jahren das Sexualstrafrecht überarbeitet und freiheitlicher, während in den 1980er Jahren neue Gesetze zur Wirtschafts- oder Computerkriminalität und zum Umweltschutz hinzukamen. Neue Gesetze gegen Menschenhandel, Drogenkriminalität und gegen das organisierte Verbrechen kamen in den 1990er Jahren dazu. Andererseits waren vor 50 Jahren manche Handlungen noch strafbar, die heutzutage allgemein akzeptiert werden. Das kann man am Lebenspartnerschaftsgesetz sehen. In der heutigen Zeit gibt es dann auch neuartige Straftaten, die man früher nicht kannte: Automatenbetrug, Störung von Telekom-Anlagen, Wasser- und Luftverschmutzung oder Missbrauch ionisierender Strahlen.

Das Strafrecht soll die wichtigsten Rechtsgüter besonders schützen und dadurch das Zusammenleben in der Gesellschaft regeln. Unter der Generalprävention des Strafrechts wird verstanden, dass Straftaten verhindert werden sollen, indem die Strafen angedroht werden. Jedoch die Abschreckung kommt weniger durch hohe Strafen zustande, sondern eher deshalb, weil man Angst hat, erwischt zu werden. Deshalb sind es also die Aufklärungszahlen, die wichtig sind, um Verbrechen vorzubeugen. Neben dem Grundsatz der Abschreckung durch Strafe gibt es auch noch das Prinzip einer so genannten Resozialisierung und außerdem gibt es Sicherungsmaßnahmen.