Termingeschäft

Termingeschäft - Form des Börsengeschäfts, bei dem Waren, Wertpapiere oder andere Objekte des Börsenhandels nicht am Tage des Geschäftsabschlusses, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt abgenommen oder geliefert werden. Beim festen Termingeschäft (Zielgeschäft) ist der Erfüllungszeitpunkt fixiert. Üblich sind Ultimogeschäfte (Termin zum Letzten des Monats) und Mediogeschäfte (Termin zum 15. des Monats). Das bedingte Termingeschäft wird ohne feste Verpflichtung zur Realisierung abgeschlossen. Der Käufer kann, wenn sich die Kurse zwischen Geschäftsabschluss und Erfüllung für ihn ungünstig entwickeln, vom Geschäft zurücktreten. Die gleiche. Möglichkeit hat der Verkäufer, wenn inzwischen günstigere Nachfragenvorliegen oder er seine Spekulationsabsichten geändert hat. Der Rücktritt wird z. T. mit der Zahlung einer Entschädigung verbunden (Prämie, Reuegeld). Durch die Auswahl bestimmter Warengattungen, die Bestimmung von Mindestmengen, für die Termingeschäft zulässig sind, und Beschränkung auf bestimmte Formen der Terminfestlegung versuchen z. T. die Börsenaufsichtsbehörden die mit dem Termingeschäft gegebenen Spekulationsmöglichkeiten zu regulieren.