Totalschaden

Totalschaden - eingetretener Schaden in der Sachversicherung, durch den eine versicherte Sache vollständig zerstört wird oder in Verlust gerät. Im Gegensatz zum Totalschaden bezeichnet man die Beschädigung von Sachen, durch die deren Gebrauchswert nur teilweise vernichtet wird, als Teilschaden. Der Versicherer ersetzt beim Totalschaden den Neuwert unter Anrechnung der Restwerte und Abzug der Franchise oder (überwiegend) den Zeitwert. Beschädigungen von Sachen, deren Reparatur mehr kostet, als der Versicherungswert beträgt, werdet wie Totalschaden reguliert.