unerlaubte Handlung
Unerlaubte Handlung, - Begriff des bürgerlichen Rechts für die auf dem Verschuldensprinzip beruhenden Fälle der außervertraglichen zivilrechtlichen materiellen Verantwortlichkeit.
Unerlaubte Handlung, - Begriff des bürgerlichen Rechts für die auf dem Verschuldensprinzip beruhenden Fälle der außervertraglichen zivilrechtlichen materiellen Verantwortlichkeit.