Veredelung

Veredelung - 1. spezifische Verbesserung charakteristischer Eigenschaften von Arbeitsgegenständen (Material), die zielbewusst und schöpferisch zur Erreichung neuer Gebrauchswerte vorgenommen wird. Es sind zu unterscheiden: a) Veredelung in der Fertigungstechnik. I. allg. dienen alle Verfahren der Veredelung in der Fertigungstechnik dazu, die Qualität bzw. Funktion des behandelten Produkts zu verbessern und damit seinen Gebrauchswert zu erhöhen. Es werden zwei Grundrichtungen der Veredelung in der Fertigungstechnik unterschieden, die Dünnschichttechnik und die spezifitallischen Werkstücken. - Die Diinnschichttechnik befasst sich ausschließlich mit der Oberflächenveredelung durch das Aufbringen metallischer, nicht metallischer und organischer Überzüge auf einen Arbeitsgegenstand. Die spezifische thermische Behandlung an vorwiegend metallischen Werkstücken verfolgt das Ziel, das Gefüge bzw. die Lösungsfähigkeit der Stoffteilchen zu ändern. b) Textilveredelung. Hierunter versteht man eine mechanische und chemische Nachbearbeitung zur Verbesserung und Verschönerung von Textilien aller Art. c) Glasveredelung (Schleifen des Kristallglases). d) Verbesserung der Verarbeitungseigenschaften keramischer Massen. Sie wird durch die Entfernung schädlicher Beimengungen erreicht. - 2. Landw. ehem. Bezeichnung für die Weiterverarbeitung von Erzeugnissen der Pflanzenproduktion in Erzeugnisse der Tierproduktion. Veredlungswirtschaft. - 3. im Obstbau das Überpflanzen eines Edelreises oder Edelauges auf eine Pflanze, die als Unterlage dient.

Veredelungskosten - Kosten für Qualitätsverbesserungen an Material, Teil- oder Endproduktion. Das zur Veredelung bereitgestellte Material verliert seine ursprünglichen Eigenschaften nicht. Beispiel: Aufbringen von Kunstharzen als Rostschutz auf Metalle, Appretieren von Geweben.