Versicherungsfall

Versicherungsfall - Eintritt des im Versicherungsrechtsverhältnis festgelegten zufälligen Ereignisses, das die Leistungspflicht des Versicherers auslöst. Der Versicherungsfall kann ein Schadenereignis (z. B. Elementarschaden, Unfall) oder ein anderes vertraglich vereinbartes oder gesetzlich festgelegtes Ereignis sein (z. B. Ablauf einer Versicherung auf den Erlebens- und Todesfall). I. allg. löst der Versicherungsfall einen zusätzlichen finanziellen Bedarf beim Betroffenen aus, der durch die Versicherungsleistung gedeckt wird.