volkswirtschaftliche Rangordnung

Volkswirtschaftliche Rangordnung,- 1. Ordnung verschiedener Varianten der Entwicklung der Volkswirtschaft nach dem Grad der Erfüllung der allgemeinen wirtschaftspolitischen Ziele; Grundelement bei der Ausarbeitung (Auswahl) des optimalen Volkswirtschaftsplanes. Gegen das Verfahren eines einfachen volkswirtschaftlichen Variantenvergleichs nach der volkswirtschaftliche Rangordnung spricht, dass a) die einzelnen Varianten der volkswirtschaftlichen Teilbereiche in der Regel nicht voneinander unabhängig sind und b) nicht zuverlässig zu bestimmen ist, ob es nicht noch weitere, bessere Varianten der Entwicklung der Volkswirtschaft gibt. - 2. Wichtung der gleichzeitig zu realisierenden wirtschaftspolitischen Einzelziele untereinander hinsichtlich ihres Einflusses auf die Erfüllung der gesamtgesellschaftlichen Ziele durch die Volkswirtschaft. Die Bestimmung dieser volkswirtschaftliche Rangordnung (eines volkswirtschaftlichen Präferenzsystems) ist immanenter Bestandteil jeder Entscheidung der Wirtschaftsleitung über die Entwicklungsrichtung der Volkswirtschaft. Durch sie werden die allg. Ziele der Entwicklung der Gesellschaft, soweit sie durch ökonomische Maßnahmen zu realisieren sind, in quantitativ, bestimmte wirtschaftspolitische Ziele umgesetzt.