vorfristige Leistung

Vorfristige Leistung, - Leistung eines Vertragspartners vor Eintritt der Leistungszeit. Die vorfristige Leistung ist nur mit Zustimmung des anderen Partners zulässig. Der Auftraggeber kann die Abnahme und Bezahlung der nicht vereinbarten vorfristigen Hauptleistung des Auftragnehmers bis zum Eintritt der Leistungszeit verweigern und den Leistungsgegenstand bis dahin auf dessen Kosten und Gefahr (Gefahrtragung) einlagern.